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AGB

Allgemeine Geschäftsbedinungen der futureoffice Gmbh – Stand 01. Oktober 2022

  • 1 Geltungsbereich, Ausschließlichkeit dieser Bedingungen

Die Lieferungen‚ Leistungen und Angebote der futureoffice erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Der Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers, insbesondere Einkaufsbedingungen, wird hiermit bereits widersprochen, d.h. sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn futureoffice ihnen nicht nochmals ausdrücklich widerspricht. Mündliche Nebenabreden oder Änderungen zu diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von dem Geschäftsführer oder einem hierzu schriftlich Bevollmächtigten erklärt werden.

  • 2 Vertragsschluss

Angebote des Unternehmens sind einen Monat verbindlich. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Annahmen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch das Unternehmen. Das Unternehmen behält sich für letzteren Fall vor, Preisanpassungen an den Kunden weiterzugeben. Gegenüber Kaufleuten ergibt sich der endgültige Vertragsinhalt aus der schriftlichen Auftragsbestätigung des Unternehmens, sofern dieser nicht durch den Kunden unverzüglich widersprochen wird. Ergeben sich Änderungen durch etwaige Irrtümer, die uns beim Angebot, in der Auftragsbestätigung oder bei der Rechnungserteilung unterlaufen, insbesondere auch Irrtümer bei der Preisangabe, in der Kalkulation oder durch falsche Addition, berechtigen uns diese nach unserer Wahl zur Anfechtung oder zum Rücktritt vom Vertrag.

  • 2a Vertragsanpassung

Ändern sich die Bezugskosten oder Lohnkosten des Unternehmens für zu liefernde Waren oder zu erbringende Leistungen, die nach Ablauf von 4 Monaten nach Vertragsabschluss geliefert oder erbracht werden, so kann das Unternehmen eine angemessene Anpassung des Verkaufspreises verlangen. Technische Änderungen in Form, Farbe oder Gewicht sowie herstellerseitige Weiterentwicklungen und Produktveränderungen bleiben vorbehalten. Ebenso sind technische Beschreibungen und sonstige Angaben in Prospekten, in Unterlagen, auf unserer Homepage und aus sonstigen Informationsquellen zunächst unverbindlich.

  • 3 Lieferbedingungen

In Angeboten, Auftragsbestätigungen oder sonstigen Erklärungen angegebene Liefertermine sind stets unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart werden. futureoffice kann liefern, sobald futureoffice von ihrem Zulieferer selbst beliefert worden ist. Bei Aufträgen über Gegenstände ist futureoffice zu Teillieferungen berechtigt. Teillieferungen kann futureoffice mit der Auslieferung in Rechnung stellen.

Erfüllungsort für Lieferungen ist der Sitz der Lieferfirma. Auslieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.

Auf schriftlichen Kundenwunsch kann eine gesondert zu vergütende Transportversicherung erfolgen. Bei Bestellungen aus dem hauseigenen Warenkatalog gelten die darin enthaltenen Lieferbedingungen zusätzlich. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

  • 4 Nachfrist und Rechtsfolgen bei Lieferverzögerungen oder Lieferausfall

Hat futureoffice einen verbindlichen Liefertermin nicht einhalten können, so muss der Käufer eine angemessene Nachfrist zur Lieferung setzten. Erst nach Ablauf dieser Nachfrist kann der Käufer seine gesetzlichen Ansprüche geltend machen. Sofern futureoffice verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die futureoffice nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird futureoffice den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist futureoffice berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers wird futureoffice unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch Zulieferer, wenn futureoffice ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, weder futureoffice noch den Zulieferer ein Verschulden trifft oder futureoffice im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet ist. Dies gilt auch für Fälle von höherer Gewalt, Verkehrsstörungen, Betriebsstörungen, Streiks und Aussperrungen sei es bei futureoffice oder bei einer ihrer Zulieferfirmen.

  • 5 Annahmeverzug

Befindet sich der Käufer länger als zwei Wochen in Annahmeverzug, so ist futureoffice nach Setzung einer Nachfrist von einer Woche berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und kann, unbeschadet sonstiger Rechte, über den Kaufgegenstand frei verfügen. Für die Dauer des Annahmeverzuges des Käufers ist futureoffice berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern. futureoffice kann sich hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen. Während des Annahmeverzuges hat der Käufer an futureoffice als Ersatz der entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Woche pauschal 1 % des Kaufpreises, höchstens jedoch 50,– EUR pro Woche, zu bezahlen, es sei denn, der Käufer weist einen geringeren Schaden nach. Bei Anfall höherer Lagerkosten kann futureoffice den Ersatz dieser Kosten gegen Nachweis vom Käufer fordern.

futureoffice kann neben dem Rücktritt die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. futureoffice ist berechtigt, als Schadensersatz wegen Nichterfüllung wahlweise entweder pauschal 20 % des vereinbarten Brutto- Kaufpreises – es sei denn der Käufer weist einen geringeren Schaden nach – oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schaden vom Käufer zu fordern.

  • 6 Preise

Von futureoffice erstellte Preise verstehen sich ab Werk, sofern nichts anderes vereinbart ist. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Vereinbarte Rabatte, Umsatzvergütungen oder Frachtvergütungen entfallen, wenn der Käufer in Zahlungsverzug kommt.

  • 7 Zahlung, Zahlungsverzug

Wenn nichts anderes vereinbart wurde, sind die gelieferten Waren und Leistungen mit Zugang der Rechnung sofort zur Zahlung fällig. Kundenwechsel und Eigenakzepte, die ordnungsgemäß verstempelt sein müssen, werden nur unter Vorbehalt der Diskontierungsmöglichkeit und gegen Vergütung der Diskontspesen angenommen. Wechsel und Schecks werden stets nur zahlungshalber nicht aber an Zahlungsstatt hereingenommen. Im Falle eines Scheck- oder Wechselprotestes kann der Verkäufer Zug um Zug unter Rückgabe des Schecks oder Wechsels sofortige Barzahlung, auch für etwas später fällige Papiere, verlangen. Gerät der Käufer mit der Zahlung einer Rechnung in Verzug, werden auch sämtliche anderen bis dahin noch offenen Rechnungen sofort zur Zahlung fällig. In jedem Falle kommt der Käufer in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.

  • 8 Aufrechnung

Der Käufer darf nur mit einer Gegenforderung aufrechnen, die von uns anerkannt wurde oder rechtskräftig gegen uns festgestellt ist.

  • 9 Versand

Der Versand einer Ware erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers, sofern dieser nicht Verbraucher i.S. d. § 13 BGB ist. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder ein anderes Versendungsunternehmen auf den Käufer über. Versicherungen gegen Schäden aller Art werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers unter Berechnung der anfallenden Beträge vorgenommen.

  • 10 Sachmängelhaftung u. Fristen zur Rechtswahrnehmung

Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. Unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher i.S. d. § 13 BGB. In den Fällen, in denen kein Verbrauchsgüterkauf vorliegt, verjähren die Ansprüche und Rechte des Käufers wegen Rechts- und oder Sachmängeln bei neu hergestellten Sachen in einem Jahr und entfallen bei gebrauchten Sachen. Die Verjährungsfrist beginnt mit Übergabe der Ware. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware lösen keine Ansprüche und Rechte wegen Mängeln aus.

Der Käufer muss offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Übergabe des Lieferungsgegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind futureoffice unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

Kaufleute bleiben zur sofortigen Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß §§ 377, 378 HGB weiterhin verpflichtet. Bei anerkannten Mängeln hat das Unternehmen das Recht zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Ware; schlägt dies endgültig fehl, kann der Käufer Herabsetzung des Preises oder Rücknahme der fehlerhaften Ware gegen Gutschrift verlangen. Sachmängelansprüche verjähren 12 Monate nach Gefahrübergang. Das Unternehmen haftet nicht für Verschleiß, Beschädigung der Waren durch unsachgemäße Behandlung durch den Kunden, fehlerhafte Bedienung, Verwendung herstellerseits nicht empfohlenen Zubehörs sowie bei Veränderungen oder Reparaturen an der Ware, wenn diese nicht vom Unternehmen ausgeführt worden sind.

Bei Ersatzlieferung beginnt die Verjährungsfrist nur dann erneut zu laufen, wenn es sich nicht um gängige Ware, sondern um eine Sonderanfertigung für den Kunden handelt und der Käufer auf Grund des Mangels die Sache nicht nutzen konnte. Andernfalls ist die Verjährung für die Dauer des Nutzungsausfalls gehemmt.

Ist eine Sache mangelhaft, kann futureoffice zunächst die Art der Nacherfüllung wählen und durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Das Recht von futureoffice, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. futureoffice ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. Der Käufer hat futureoffice die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften an futureoffice zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn futureoffice ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet war. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten (nicht: Ausbau- und Einbaukosten), trägt futureoffice, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers als unberechtigt heraus, kann futureoffice die hieraus entstandenen Kosten vom Käufer ersetzt verlangen. Die Nacherfüllung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.

Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von § 11 und sind im Übrigen ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche sind bei leichter Fahrlässigkeit vom Unternehmen auf die Höhe des Kaufpreises beschränkt. Die Behebung der Mängel findet erforderlichenfalls am Sitz der Lieferfirma statt. Die Durchführung von Gewährleistungsarbeiten verlängert nicht die ursprüngliche Verjährungsfrist.

  • 11 Sonstige Haftung

Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet futureoffice bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Auf Schadensersatz haftet futureoffice – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet futureoffice nur

  1. a) für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz,
  2. b) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  3. c) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht in diesen Fällen ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit futureoffice einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben.

  • 12 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen von futureoffice aus dem Kaufvertrag und/oder einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behält sich futureoffice das Eigentum an den verkauften Waren vor. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat futureoffice unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die futureoffice gehörenden Waren erfolgen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist futureoffice berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; futureoffice ist vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und den Rücktritt vorzubehalten.

Der Käufer ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen:

(a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der mit futureoffice -Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei futureoffice als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt futureoffice Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.

(b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe des etwaigen Miteigentumsanteils von futureoffice gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an futureoffice ab. futureoffice nimmt die Abtretung an. Die in Abs 2 genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.

(c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben futureoffice ermächtigt. futureoffice verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen futureoffice gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so kann futureoffice verlangen, dass der Käufer die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner futureoffice bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

(d) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die futureoffice -Forderungen um mehr als 10%, wird futureoffice auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach ihrer Wahl freigeben.

  • 13 Zahlungsbedingungen

Das Unternehmen stellt 50 % des Auftragsvolumens bei Vertragsabschluss in Rechnung. Dieser Betrag ist sofort fällig. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 10 Tagen netto Kasse wertstellend zu zahlen. Das Unternehmen behält sich vor, Vorauskasse oder Barzahlung bei Lieferung zu verlangen. Werden Schecks oder Wechsel erfüllungshalber entgegengenommen, so gehen Diskont- und Bankspesen zu Lasten des Kunden. Bei Zahlungsverzug oder erheblicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden kann das Unternehmen offene Forderungen sofort fällig stellen und für noch nicht ausgeführte Leistungen Zahlung netto Kasse bei Anlieferung verlangen oder mit sofortiger Wirkung von der Ausführung des Vertrages zurücktreten. Das Unternehmen ist berechtigt, bei Zahlungsverzug des Kunden ab Verzugseintritt Verzugszinsen in Höhe der jeweils üblichen Banksätze für Überziehungskredite zu berechnen, mindestens aber Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, jeweils zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Gegen Forderungen des Unternehmens darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden. Kündigt der Auftragnehmer aus wichtigem Grund, so ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer die Kosten und Honorare zu erstatten, die nachweislich bis zum Zeitpunkt der Kündigung angefallen sind. Eine Zahlungspflicht des Auftraggebers nach Ausspruch der Kündigung entfällt. Die bis dahin geleisteten Dienste des Auftragnehmers sind anteilig abzurechnen.

  • 14 Abtretung

Das Unternehmen ist berechtigt, alle bestehenden und künftigen Forderungen aus dem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise und mit oder ohne Benachrichtigung des Kunden an einen Factor abzutreten. Das Unternehmen ist weiterhin ermächtigt, die Forderungen gegen über dem Kunden auf Rechnung des Factors einzuziehen.

Der Kunde ist ermächtigt, über die Kaufsache im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs zu verfügen. Der Kunde tritt dem Unternehmen alle Rechte aus der Weiterveräußerung ab. Der Kunde ist weiterhin ermächtigt, die Forderung aus dem Weiterverkauf auf Rechnung des Unternehmens einzuziehen. Sind die Kunden Vollkaufleute, ist die Abtretung gleichwohl wirksam, wenn die Abtretung zwischen den Parteien gemäß § 399 BGB ausgeschlossen ist.

  • 15 Gefahrtragung bei Probelieferung, Musterstellung und Miete

Zur Erprobung, Musterstellung oder leihweise gelieferte Ware sowie zur Miete überlassene Gegenstände werden an den Kunden auf dessen Gefahr ausgeliefert und bleiben bei diesem auf dessen Gefahr. Er haftet für unsachgemäße Benutzung, Beschädigung und den zufälligen Untergang.

  • 16 Planung und Konzepte

Vom Unternehmen erstellte Planungen und Konzepte und vom Unternehmen selbst gefertigte Angebote sind urheberrechtlich geschützt. Die Weiterverwendung darf ausschließlich mit schriftlicher Genehmigung des Unternehmens erfolgen, es sei denn, es wurde vorher schriftlich ein Vertrag über kostenpflichtige Planungsleistung erstellt. Bei unbefugtem Gebrauch stellt das Unternehmen die Planungsleistung nachträglich in Rechnung. Werden vom Auftraggeber nach Abschluss der Ausführungsplanung oder Freigabe der Pläne Änderungen veranlasst, so werden die Planungsänderungen wie folgt nach Zeitaufwand (pro Stunde) vergütet:

  • Geschäftsführer:in und Projektleiter:in 200,00 Euro netto
  • (Innen-)Architektin 120,00 Euro netto
  • Monteur 65,00 Euro netto
  • Sonstige Mitarbeiter (technische Zeichner, Schreibkräfte) 65,00 Euro netto

Die Nachweise über den Zeitaufwand sind dem Auftraggeber zeitnah, mindestens monatlich zur Prüfung vorzulegen. Vorgenannte Stundensätze gelten für sämtliche Stundenarbeiten des Auftragnehmers. Reisekosten werden nach Zeitaufwand gem. den vorstehenden Stundensätzen abgerechnet. Sofern nicht anders vereinbart, sind sämtliche Nebenkosten des Auftragnehmers nach vorheriger Genehmigung durch den Auftraggeber und unter Vorlage der Originalbelege durch den Auftraggeber zu tragen. Sofern nicht anders vereinbart, richtet sich die Vergütung des Auftragnehmers im Übrigen nach der Honorarregelung der im Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden Fassung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI. Der Auftraggeber ist zur Erbringung von Teilleistungen berechtigt. Sämtliche Angaben von Preisen in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

  • 17 Lieferung

Das Unternehmen weist darauf hin, dass vorgelegte Holz- und Stoffmuster, Farbkarten u. Ä. lediglich zur annähernden Bestimmung der zu liefernden Ware herangezogen werden können. Änderungen in Farbe, Material und Ausstattung bleiben ausdrücklich vorbehalten. Eigenschaften von Einrichtungsgegenständen gelten nur als vereinbart, wenn dies schriftlich erfolgt ist. Das Unternehmen weist darauf hin, dass insbesondere Echtholz und Lederprodukte ein erhebliches Farb- und Musterspiel aufweisen, Farb- und Strukturunterschiede können nicht als Beanstandung anerkannt werden.

Die Lieferung erfolgt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland auf Kosten des Kunden, sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart wird; für eine Lieferung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist eine gesonderte Vereinbarung erforderlich. Die Lieferfrist beträgt regelmäßig, je nach Artikel und Lieferort, zwischen 6 und 8 Wochen nach Eingang der Zahlung durch den Kunden. Eventuell vereinbarte Lieferzeiten sind unverbindlich. Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware an den Verbraucher oder einen von ihm bestimmten Empfänger über. Dies gilt unabhängig davon, ob der Versand versichert erfolgt oder nicht. Ansonsten geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt, auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn sich der Käufer im Verzug der Annahme befindet. Nach Anzeige der Lieferbereitschaft der bestellten Waren lagert das Unternehmen diese bis zu 14 Tage unentgeltlich für den Kunden ein.

Der Käufer haftet dafür, dass der Transport bis in die Wohnung oder die von ihm bestimmte Anlieferstelle – auch durch Eingänge und Treppenhäuser – mit den üblichen Mitteln eines Möbeltransportes erfolgen kann.

  • 18 Datenschutz und Speicherung und Datenspeicherung

Die Firma futureoffice ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit diesen erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Kundendaten werden gemäß § 33 BDSG gespeichert.

  • 19 Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen futureoffice und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gemäß §12 unterliegen dem Recht am jeweiligen Lagerort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist. Ist der Käufer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort und ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis und diesen AGB unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der futureoffice ist der Geschäftssitz in Mannheim. futureoffice ist jedoch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben.